Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit
verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Diese Investitionen
müssen vom Antragsteller konkret benannt werden. Hierzu gehören
insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe
Vernetzung der Unternehmen fördern.
Die Einführung von WLAN und Smartphones zur mobilen Pflegedokumentation in Verbindung mit einem Alarmserver kann hier ein Beispiel sein.
Ziel: Arbeitsabläufe im Pflegeheim möglichst
durchgängig digitalisieren, sichere elektronische
und mobile Prozesse etablieren.
Inhalt unserer Beratung
● Individuelle, fachliche Beratung und Umsetzung für die IT-Sicherheit und digitale Geschäftsprozesse
● Ausrichtung der Beratung am Bedarf des begünstigten Pflegeheims
Unsere Aufgaben für Sie
● Übernahme der Gesamtverantwortung für das jeweilige Projekt
● Überprüfung der Förderfähigkeit des zu beratenden
Unternehmens
● wettbewerbsneutrale Beratung von Analyse bis
Umsetzung
Die Digitalisierung birgt ein erhebliches Potential
zur Entlastung der Pflegekräfte in der Altenpflege.
Die Erfahrungen zeigen, dass besonders in den
Bereichen der Pflegedokumentation digitale Angebote enorm entlasten können. Somit kann die notwendige Anschaffung von WLAN und Smartphones im Pflegeheim förderfähig sein.
Mit dem Ziel, Fachkräfte in der Pflege zu entlasten, unterstützt die
Pflegeversicherung daher über eine 40-prozentige Mit-Finanzierung
einmalig die Anschaffung von entsprechender digitaler oder technischer
Ausrüstung durch ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen mit bis
zu 12.000 Euro.
Insgesamt können somit Maßnahmen im Umfang von bis zu
30.000 Euro je Einrichtung finanziert werden.
Die Anträge auf Förderung werden von uns gestellt, wir benötigen lediglich wenige Angaben zu ihrer Pflegeeinrichtung um gezielt die bestmögliche Förderung für sie zu erhalten. Bei weiteren Fragen steht ihnen unser Team zu den Förderprogrammen auch telefonisch zur Verfügung:
Telefon 0621 6719070
Förderungsfähig ist die Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Unsere Lösungen für Pflegeheime zielen genau hierauf ab, daher können diese auch von dem Förderprogramm nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie abgedeckt werden. Neben der Digitalisierung im Pflegeheim wird auch die Risiko- und Sicherheitsanalyse der geplanten Digitalisierung gefördert und ist ein wesentlicher Bestandteil des Förderprogramms für die Digitalisierung im Pflegeheim.
Beratung Anfordern