Förderung bis zu 12.000€

Was wird gefördert

Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Diese Investitionen müssen vom Antragsteller konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern.

Die Einführung von WLAN und Smartphones zur mobilen Pflegedokumentation in Verbindung mit einem Alarmserver kann hier ein Beispiel sein.

Ziel: Arbeitsabläufe im Pflegeheim möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren.    


Was bietet die Beratung?

Inhalt unserer Beratung

● Individuelle, fachliche Beratung und Umsetzung für die IT-Sicherheit und digitale Geschäftsprozesse
● Ausrichtung der Beratung am Bedarf des begünstigten Pflegeheims

Unsere Aufgaben für Sie

● Übernahme der Gesamtverantwortung für das jeweilige Projekt
● Überprüfung der Förderfähigkeit des zu beratenden Unternehmens
● wettbewerbsneutrale Beratung von Analyse bis Umsetzung

Pflegepersonal Stärkungsgesetz bis 12.000€

Was wird gefördert

Die Digitalisierung birgt ein erhebliches Potential zur Entlastung der Pflegekräfte in der Altenpflege.

Die Erfahrungen zeigen, dass besonders in den Bereichen der Pflegedokumentation digitale Angebote enorm entlasten können. Somit kann die notwendige Anschaffung von WLAN und Smartphones im Pflegeheim förderfähig sein.

Bis zu 12.000 EUR Förderung

Mit dem Ziel, Fachkräfte in der Pflege zu entlasten, unterstützt die Pflegeversicherung daher über eine 40-prozentige Mit-Finanzierung einmalig die Anschaffung von entsprechender digitaler oder technischer Ausrüstung durch ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen mit bis zu 12.000 Euro.

Insgesamt können somit Maßnahmen im Umfang von bis zu 30.000 Euro je Einrichtung finanziert werden.

Wer stellt die Förderanträge?

Die Anträge auf Förderung werden von uns gestellt, wir benötigen lediglich wenige Angaben zu ihrer Pflegeeinrichtung um gezielt die bestmögliche Förderung für sie zu erhalten. Bei weiteren Fragen steht ihnen unser Team zu den Förderprogrammen auch telefonisch zur Verfügung:

Telefon 0621 6719070

Vorteile

Förderung

Förderungsfähig ist die Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Unsere Lösungen für Pflegeheime zielen genau hierauf ab, daher können diese auch von dem Förderprogramm nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie abgedeckt werden. Neben der Digitalisierung im Pflegeheim wird auch die Risiko- und Sicherheitsanalyse der geplanten Digitalisierung gefördert und ist ein wesentlicher Bestandteil des Förderprogramms für die Digitalisierung im Pflegeheim.

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